Gründe für das Projekt
Im Jahr 2002 verunglückten bei 2.732 Vekehrsunfällen im Landkreis Donau-Ries 554 Jugendliche im Alter von 18 bis 24 Jahren. 6 Jugendliche verloren ihr Leben bei diesen Unfällen.
Die häufigsten Unfallursachen sind überhöhte bzw. unangepasste Geschwindigkeit, mangelnde Fahrpraxis, Alkohol und Drogen.
Besonders gefährdet sind Jugendliche auf dem Weg zur bzw. von der Disco. Im ländlichen Raum des Landkreises DonauRies sind zu Abendveranstaltungen oftmals längere Anfahrtswege erforderlich.
Der öffentliche Personennahverkehr kann diese Verbindungen zu den betreffenden Zeiten nicht abdecken.
Um Freizeitunfälle von Jugendlichen zu senken, wurde das "Projekt FIFTY-FIFTY" ins Leben gerufen.
Das Angebot soll jungen Leuten von 14 bis 27 Jahren die Möglichkeit bieten, an Wochenenden und an Vorabenden von gesetzlichen Feiertagen Veranstaltungen gefahrlos zu besuchen.
Großveranstaltungen
Die eingangs dargestellten Gründe für das „Projekt FIFTY-FIFTY“ gelten auch bei Großveranstaltungen. Im Rahmen des „Projekts FIFTY-FIFTY“ werden Großveranstaltungen als Vergnügungsveranstaltungen aller Art definiert, bei denen mit mehr als 2.500 Besuchern gerechnet wird, die überwiegend aus dem oben genannten Personenkreis bestehen.
Bei Veranstaltungen dieser Größenordnung kann der Transport der Besucher mit großen Bussen unter Umständen sinnvoller und finanziell wirtschaftlicher sein, als mit Taxis und Mietwagen. Aus diesem Grund können Verkehrsunternehmer, die einen Betriebssitz im Landkreis Donau-Ries haben, in Absprache mit dem Veranstalter ein Konzept über Art und Umfang der geplanten Beförderung entwickeln und dieses spätestens drei Wochen vor der Veranstaltung dem Landratsamt Donau-Ries vorlegen.
Der Landkreis überprüft jedes einzelne Beförderungskonzept auf seine Unterstützungsfähigkeit und gibt eine Zusage für die Förderung. Das „Projekt FIFTY-FIFTY“ leistet unter Maßgabe der vorhandenen Finanzmittel an den Verkehrsunternehmer einen Zuschuss in Höhe von max. 20 % der Gesamtkosten, höchstens jedoch 200,-- €.
Hinweise zum "FIFTY-FIFTY Berechtigungsausweis"
Gebühren:
Bei Abholung des Ausweises wird eine Schutzgebühr von 10 € fällig
Bei Vorlage einer Jugendleitercard ermäßigt sich die Gauf 5 €
(Dies soll eine kleine Anerkennung des Engagements für diese Gruppe von Jugendlichen sein)
Gültigkeit des Ausweises
Die Gültigkeit des Ausweises wird vom System automatisch ermittelt. (Höchstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr)
Berechtigungsgrund Altersklasse:
Ausweis gültig bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
Berechtigungsgrund Berufsausbildung/Schüler:
Ausweis gültig bis 31.08. des Folgejahres
(Antragstellung jedes Schuljahr mit Vorlage der Schulbescheinigung bei Ausgabe des Ausweises)
Berechtigungsgrund Studium (über 21 Jahre):
Gültigkeit des Ausweises beträgt 7 Monate ab Antragsstellung
Studienausweis ist bei Abholung des FIFTY-FIFTY-Ausweises vorzulegen
Berechtigungsgrund Zivil-/Wehrdienst (über 21 Jahre):
Gültigkeit des Ausweises beträgt 6 Monate ab Antragstellung
Ersatz-/Wehrdienstausweis ist bei Abholung des FIFTY-FIFTY-Ausweises vorzulegen.
Abholbedingungen
Vor Abholung des Ausweises werden Sie von uns schriftlich benachrichtigt.
Bei der Abholung ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personal-, Schülerausweis, Jugendleitercard vorzulegen).
Bei Personengruppen der Berechtigungsgründe 2 - 4 sind entsprechende Schulbescheinigungen, Ersatz-/Wehrdienstbescheinigungen vorzulegen
Der Empfang des Ausweises ist zu bestätigen.
Falls die Berechtigungskarte von einer anderen Person abgeholt wird, ist zusätzlich eine Vollmacht von Ihnen erforderlich!
Wann und wo gilt mein "FIFTY-FIFTY Berechtigungsausweis"?
Er gilt jeweils freitag- und samstagabends von 19.00 Uhr bis 5.00 Uhr morgens am Folgetag.
Ebenso gilt er an den Abenden vor gesetzlichen Feiertagen.
Der „FIFTY-FIFTY-Berechtigungsausweis“ gilt unbegrenzt innerhalb des ganzen Landkreises Donau-Ries.
Ebenso angefahren wird die Diskothek "Krone" in Bissingen (Landkreis Dillingen).
Wer bezahlt den Rest?
Zahlreiche Sponsoren stellen den Differenzbetrag zum vollen Taxi- bzw. Mietwagenfahrpreis zur Verfügung.
Zudem beteiligt sich der Landkreis Donau-Ries mit einer größeren Summe. Auch die Verkehrsunternehmer die an diesem Projekt beteiligt sind haben sich bereit erklärt sich ab Januar 2004 mit 10% an den Kosten zu beteiligen.
Wer kann es nutzen und was bringt's?
Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahre, Schüler, Studierende, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende bis einschließlich 27 Jahre, die im Landkreis Donau-Ries ihren Wohnsitz haben oder ihren Wehr- bzw. Ersatzdienst im Landkreis Donau-Ries ableisten, können mit dem "FIFTY-FIFTY-Berechtigungsausweis" im Landkreis Donau-Ries zum halben Preis Taxi und Mietwagen fahren.
Beim Vorzeigen des „FIFTY-FIFTY-Berechtigungsausweises“ muss ein gültiges Personaldokument (z. B. Personalausweis, Führerschein o. ä.) vorgelegt werden.
Der Preis richtet sich nicht nach der Anzahl der Personen, sondern nach gefahrenen Kilometern.
Daher bietet sich das „Projekt FIFTY-FIFTY“ besonders für Gruppen an,
da diese sich den Fahrpreis teilen können.
Beim Bestellen des Taxi's ist darauf zu achten, dass aus Kostengründen der nächstgelegene Unternehmer gerufen wird.
Wie rufe ich mein "FIFTY-FIFTY-Fahrzeug"?
In der Liste unten sowie auf dem „FIFTY-FIFTY-Berechtigungsausweis“ sind die Taxi- und Mietwagenunternehmen aufgeführt, die bei dieser Aktion mitmachen.
Die „FIFTY-FIFTY-Fahrzeuge“ sind durch einen Aufkleber an der Beifahrerseite gekennzeichnet.
Folgende Firmen machen mit :
Firma Stadt Telefon
Gerstmayr KG Amerdingen 09089/590
C & C Taxi Donauwörth 0906/21416
City-Taxi Donauwörth 0906/6225 u. 0171/3288455
Taxi Donau-Ries GmbH Donauwörth 0906/6006
Taxi Orgis Donauwörth 0906/3314
Schwabenbus GmbH Donauwörth 0906/21727
Avion Auto Harburg/Mündling 09080/923330
Taxi Roßberger Nördlingen 09081/24141
Schwarzer GmbH Nördlingen 09081/290888
Omnibus u. Taxi Graf Nördlingen 09081/1660
Omnibus u. Taxi Graf Oettingen 09082/1388
Taxi Paula Neubauer Rain 09090/959191
Taxi Rain Rain 09090/2863
Högenauer Unterpeiching 0171/3626956
Busunternehmen
Firma Osterrieder KG Wemding 09092/96960
Omnibus u. Taxi Graf Wemding 09092/966757
Eingestellt am: 21.02.22 14:21
Öffnungszeiten / Kontakt Rathaus Genderkingen
Hauptstr. 2
Montag: 08.00 bis 10.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 bis 20.00 Uhr
1. Bürgermeister
Leonhard Schwab
Mobil: 0173 / 886 73 13
E-Mail: info@genderkingen.de
Bauhof Genderkingen Mobil:
0171 / 756 47 33
Kindergarten Genderkingen
Tel.: 09090 / 50136-10
E-Mail: kita@genderkingen.de
Grundschule AST. Genderkingen
Tel.: 09090 / 4360
Wasserzweckverband Oberndorf
Mobil: 0171 / 271 78 61
Bankverbindungen:
Sparkasse Neuburg-Rain
IBAN: DE11721520700000087858
BIC: BYLADEM1NEB
VR Bank Neuburg-Rain eG
IBAN: DE90721697560005726000
BIC: GENODEF1ND2