Die Gemeinde Genderkingen stellt Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern.
Bebauungspläne sind Satzungen.
Sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Merkblatt zur Einreichung von Bauantragsunterlagen
Hinweisschreiben zu verfahrensfreien Dachgeschossausbauten
Sämtliche Unterlagen der laufenden und bestandskräftigen Bauleitplanverfahren können Sie hier herunterladen:
Download Rechtsverbindliche Bebauungspläne
Die Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen.
Diese Planungshoheit der Gemeinde fließt aus dem in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz garantierenden Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, wonach den Gemeinden das Recht gewährleistet sein muss, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln.
Nach Art. 83 Abs.1 BV fällt die Ortsplanung in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde.
Es gibt keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen.
Bodenrichtwertliste ab 01.01.2024
Anleitung zum Ausfüllen des Erfassungsbogens für Niederschlagswasser
Eingestellt am: 05.05.25 09:28
Öffnungszeiten / Kontakt Rathaus Genderkingen
Hauptstr. 2
Montag: 08.00 bis 10.00 Uhr
Donnerstag: 19.00 bis 20.00 Uhr
1. Bürgermeister
Leonhard Schwab
Mobil: 0173 / 886 73 13
E-Mail: info@genderkingen.de
Bauhof Genderkingen Mobil:
0171 / 756 47 33
Kindergarten Genderkingen
Tel.: 09090 / 50136-10
E-Mail: kita@genderkingen.de
Grundschule AST. Genderkingen
Tel.: 09090 / 4360
Wasserzweckverband Oberndorf
Mobil: 0171 / 271 78 61
Bankverbindungen:
Sparkasse Neuburg-Rain
IBAN: DE11721520700000087858
BIC: BYLADEM1NEB
VR Bank Neuburg-Rain eG
IBAN: DE90721697560005726000
BIC: GENODEF1ND2